Hallo tashina & ihr anderen,
Tashina hat geschrieben:
@jmthcarl, ich bin gelernte Finanzkauffrau und habe mich auf Stellen im Büro beworben. Also nichts, dem ich nicht gewachsen wäre. Und einarbeiten muß sich jeder, denn jede Firma arbeitet anders und setzt andere Maßstäbe....
holgersheim hat geschrieben:
Genau das verlangt aber Hartz IV von jedem ALG II Bezieher.
Zitat: ... usw.
Also doch ein starkes Stück!
@Tashina,
an deiner Stelle würde ich höflich bei der zuständigen Sachbearbeiterin im AA nachfragen, auf welcher Grundlage die Kürzung vorgenommen wurde. Vielleicht liegt "nur" ein Irrtum einer überarbeiteten Sachbearbeiterin vor? Gefallen lassen würde ich mir das allerdings nicht, für Eigeninitiative noch bestraft zu werden. Es sei denn, du hast dich bereits mehr als 52 mal (wenn ich pro Bewerbung pauschal 5 Euro veranschlage) dieses Jahr beworben!?
Im SGB III §§ 45 - 47 ist es eindeutig geregelt ...
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/Zitat:
SGB III § 46 Höhe
(1) Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden.
@binford
Ehrlich gesagt, ich verstehe den Sinn deines ersten Postings wegen der Zumutbarkeit hier nicht!
Was ist denn dagegen einzuwenden, wenn holgersheim feststellt, dass für alle AlgII-Bezieher jede Arbeit zuzumuten ist?
Die Zumutbarkeit ist ja klar, aber wieso soll derjenige bestraft werden, z. B. durch Kürzung der Bewerberpauschale (wie bei Tashina geschehen), der sich in den Grenzen der Zumutbarkeit auf andere Jobs bewirbt, die er zwar ausüben könnte, aber nicht gelernt hat, also Eigeninitiative zeigt?
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best regards
jmthcarl